Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

(1) Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Käufer mit Erteilung des Auftrages an Tischtennisbedarf Pleva ausdrücklich anerkannt, auch dann, wenn in seinen Bestellformularen andere bzw. anders lautende Bedingungen angegeben worden sind.
(2) Insbesondere wird festgehalten, dass Tischtennisbedarf Pleva sämtliche Kauf- und Werkverträge nur unter der nachfolgenden AGB abschließt.
(3) Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Tischtennisbedarf Pleva.
(4) Lieferungen erfolgen, unabhängig davon in welcher Form - fernmündlich, schriftlich, per Faxschreiben, Email oder persönlich - der Auftrag erteilt wurde, ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Grund der jeweils von Tischtennisbedarf Pleva erstellten, aktuellen und als verbindlich erklärten Preise.
(5) Alle Preise verstehen sich in EURO
(6) Sämtliche Preisangaben beruhen auf den derzeitigen Wechselkursen und ändern sich mit diesen. Die Lieferangaben von Tischtennisbedarf Pleva sind nur soweit verbindlich, als durch Vorlieferanten oder den Kunden selbst, keine Verzögerung entstehen.
(7) Lieferverträge werden ausschließlich unter den angeführten AGB und Lieferbedingungen von Tischtennisbedarf Pleva abgeschlossen.

II. LIEFERBEDINGUNGEN

(1) Die Liefertermine, seien sie vom Käufer oder Werkbesteller vorgeschrieben oder Werkunternehmer genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit.
(2) Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer bzw. dem Werkbesteller keinen Anspruch auf Schadenersatz.
(3) Bei Lieferverzug ist durch den Käufer bzw. Werkbesteller eine angemessene Nachfrist zu bewilligen. Lieferungen in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet - Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte.

III. VERSAND

(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. des Werkbestellers.
(2) Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der Versand stets nach unserem Ermessen.
(3) Die Lieferungen erfolgen ab Lager Graz, sofern vertraglich nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen zu Ihrer Gültigkeit jedoch der Schriftform.
(4) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers.
(5) Bei gewünschten Express Sendungen werden dem Kunden die damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt.

IV. RÜCKTRITTSRECHT

(1) Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtungen frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z.B. wegen Scheck oder Wechselprotest Klagen von dritter Seite entstehen. Das gleiche gilt wenn der Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug ist.

V. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist Graz.
(2) Für allfällige Streitigkeiten aus Kaufverträgen unterwerfen sich beide Vertragsteile dem Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz.

VI. MÄNGELRÜGEN

(1) Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.
(3) Rechtzeitig schriftlich gerügte Mängel berechtigen den Käufer bzw. Werkbesteller nicht zur Minderung.
(4) Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer behält das Recht vor, Minderungsanspruche dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl gegen Rückgabe der bemängelten Ware, mängelfrei Ersatzware liefert.
(5) Weitere über den o.a. Austausch hinausgehende weiteren Ersatzansprüche auf Grund welcher Rechtsvorschrift auch immer, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

VII. WARENRÜCKSENDUNGEN UND UMTAUSCH

(1) Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis von Tischtennisbedarf Pleva und unter Angabe der Rechnungsnummer ( Lieferschein) erfolgen - im anderen Fall behält sich Tischtennisbedarf Pleva vor, die Annahme der Ware zu verweigern.
(2) Wenn die Rücksendung nicht auf Grund einer berechtigten und fristgerechten Reklamation erfolgt, behält sich Tischtennisbedarf Pleva das Recht zur Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25% des Warenverkaufspreises vor.
(3) Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die Zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befinden.
(4) Eventuelle Fracht und Portokosten, sowie Kosten für die Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
(5) Vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen sind sämtliche Waren die im Rahmen eines Werkauftrages durch den Werkunternehmer im Auftrage des Kunden zu bedrucken bzw. in irgendeiner Art zu bearbeiten sind.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. des Werkunternehmers bis der Käufer bzw. der Werkbesteller den Kaufpreis bzw. den Werklohn und alle sonstigen Nebenanforderungen des Verkäufers bzw. Werkunternehmers zur Gänze beglichen hat.
(2) Die Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers bzw. Werkunternehmers weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Für den Fall, dass eine der vorangeführten Verkaufs und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig ist, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.