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TischTennisBedarf Preininger, Am Teichgrund 7, 8063 Hart-Purgstall





 

 

Tischtennisregeln, Tischtennisball, Werner Schlager, Weltmeister, Graz, tischtennis training, gummi, belag, schläger, noppen, vorhand, backhand, rückhand, schildkröt, joola, Tischtennisschläger, satz, 11 punkte, meisterschaft, GEWO, Katalog,

Wir bieten revolutionäre Tischtennistechnologien mit dem Klick-Effekt (Effect).

Tipps, Tips und Tricks, Tipps und Tricks,


 

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Die “International Table Tennis Federation” wurde 1926 gegründet
und besteht heute aus den Tischtennisverbänden von 189 Ländern –
mehr als in jeder anderen Rückschlagsportart.
Die ITTF beaufsichtigt die ab 2003 jährlich stattfindenden
Weltmeisterschaften – mit über 800 Spielern aus allen Erdteilen –
und vier weitere Welttitelveranstaltungen. Hauptaufgabe der ITTF ist
die Verantwortung für den Tischtennissport zum Nutzen von über 30
Millionen Spielern in der ganzen Welt.
Tischtennis ist olympische Sportart und im Programm der
Olympischen Sommerspiele enthalten.
1. Auflage 1989
2. Auflage 1993
3. Auflage 1995
4. Auflage 1997
5. Auflage 1999
6. Auflage 2001
7. Auflage 2002
Dieses Büchlein ist ein auszugsweiser Nachdruck des ITTFHandbuchs
für 2002 – 2003 in verkleinerter Größe. Das vollständige
Handbuch und andere ITTF-Veröffentlichungen sind beim ITTFSekretariat
(Anschrift siehe unten) erhältlich.


(Abschnitt 3 des Handbuchs)
Schattierungen kennzeichnen alle vom beschlossenen Neuerungen oder
wesentlichen Änderungen.
Die grundsätzlich verwendete männliche Form kann sich auf Männer
oder Frauen beziehen.
Die ITTF begrüßt den Abdruck von Informationen aus diesem Büchlein
unter der Voraussetzung, dass die Quelle angegeben wird.
4
'()
* '()
2.1.1 Die Oberfläche des Tisches, die “Spielfläche”, ist rechteckig, 2,74 m
lang und 1,525 m breit. Sie ist 76 cm vom Boden entfernt und liegt völlig
waagerecht auf.
2.1.2 Die senkrechten Seiten der Oberfläche gehören nicht zur Spielfläche.
2.1.3 Die Spielfläche kann aus jedem beliebigen Material bestehen. Ein den
Bestimmungen entsprechender Ball, der aus einer Höhe von 30 cm
fallen gelassen wird, muss überall etwa 23 cm hoch aufspringen.
2.1.4 Die Spielfläche muss gleichmäßig dunkelfarbig und matt sein, jedoch
entlang der beiden 2,74 m langen Kanten eine 2 cm breite weiße
„Seitenlinie“ und entlang der beiden 1,525 m langen Kanten eine 2 cm
breite weiße „Grundlinie“ aufweisen.
2.1.5 Die Spielfläche wird durch ein senkrechtes, parallel zu den Grundlinien
verlaufendes Netz in zwei gleichgroße „Spielfelder“ geteilt und darf im
gesamten Bereich eines Spielfeldes nicht unterbrochen sein.
2.1.6 Für Doppelspiele ist jedes Spielfeld durch eine 3 mm breite weiße
„Mittellinie“, die parallel zu den Seitenlinien verläuft, in zwei gleichgroße
„Spielfeldhälften“ geteilt; die Mittellinie gilt als Teil der beiden rechten
Spielfeldhälften.
* + ,
2.2.1 Die Netzgarnitur besteht aus dem Netz, seiner Aufhängung und den
Pfosten einschließlich der Zwingen, mit denen sie am Tisch angebracht
sind.
2.2.2 Das Netz ist auf einer Schnur aufgehängt, die an jedem Ende an einem
senkrechten, 15,25 cm hohen Pfosten befestigt ist. Die Außenseiten der
Pfosten sind 15,25 cm von der Seitenlinie entfernt.
2.2.3 Der obere Rand des Netzes muss in seiner ganzen Länge einen
Abstand von 15,25 cm zur Spielfläche haben.
2.2.4 Der untere Rand des Netzes muss sich in seiner ganzen Länge so dicht
wie möglich an die Spielfläche anschließen, und die Seiten des Netzes
müssen sich so dicht wie möglich an die Pfosten anschließen.
* !
2.3.1 Der Ball ist gleichmäßig rund. Sein Durchmesser beträgt 40 mm.
2.3.2 Das Gewicht des Balls beträgt 2,7 g.
2.3.3 Der Ball besteht aus Zelluloid oder ähnlichem Plastikmaterial und ist
mattweiß oder mattorange.
5
* '() -
2.4.1 Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind beliebig. Das Blatt muss
jedoch eben und unbiegsam sein.
2.4.2 Mindestens 85% des Blattes, gemessen an seiner Dicke, müssen aus
natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des
Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber
oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als
7,5 % der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen - je
nachdem, was geringer ist.
2.4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder
mit gewöhnlichem Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke
einschließlich Klebstoff höchstens 2 mm) oder mit Sandwich-Gummi
(Noppen nach innen oder nach außen, Gesamtdicke einschließlich
Klebstoff höchstens 4 mm) bedeckt sein.
2.4.3.1
ist eine einzelne Schicht aus nicht
zellhaltigem (d.h. weder Schwamm- noch Schaum-) Gummi – natürlich
oder synthetisch – mit Noppen, die gleichmäßig über seine Oberfläche
verteilt sind, und zwar mindestens 10 und höchstens 50 pro
Quadratzentimeter.
2.4.3.2 ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h.
Schwamm- oder Schaumgummi), die mit einer einzelnen äußeren
Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist. Dabei darf die
Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen.
2.4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht
über die Ränder hinausstehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil
des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit
einem beliebigen Material belegt sein.
2.4.5 Das Blatt selbst, jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belagoder
Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten
Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.
2.4.6 Beide Schlägerseiten – unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist
oder nicht – müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend
rot, auf der anderen schwarz.
2.4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder
der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf
Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen
werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend
verändern.
2.4.8 Vor Spielbeginn und jedes Mal, wenn er während des Spiels den
Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem
Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss
ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen.
6
*. /
2.5.1 Ein ist die Zeit, während der der Ball im Spiel ist.
2.5.2 Der Ball ist vom letzen Moment an, in dem er – bevor er
absichtlich zum Aufschlag hochgeworfen wird – auf dem Handteller der
freien Hand ruht, bis der Ballwechsel als Let (Wiederholung) oder als
Punkt entschieden wird.
2.5.3 Wird das Ergebnis eines Ballwechsels nicht gewertet, so bezeichnet
man das als
.
2.5.4 Wird das Ergebnis eines Ballwechsels gewertet, so bezeichnet man das
als .
2.5.5 Die
ist die Hand, die den Schläger hält.
2.5.6 Die
! ist die Hand, die nicht den Schläger hält.
2.5.7 Ein Spieler den Ball, wenn er ihn im Spiel mit dem in der Hand
gehaltenen Schläger oder mit der Schlägerhand unterhalb des
Handgelenks berührt.
2.5.8 Ein Spieler , falls er oder irgendetwas, das er an sich
oder bei sich trägt, den Ball im Spiel berührt, wenn dieser sich über der
Spielfläche befindet oder auf sie zufliegt, seine Grundlinie noch nicht
passiert und sein Spielfeld nicht berührt hat, seit er zuletzt vom Gegner
geschlagen wurde.
2.5.9 "
ist der Spieler, der den Ball in einem Ballwechsel als erster
schlagen muss.
2.5.10 #$
ist der Spieler, der den Ball in einem Ballwechsel als
zweiter schlagen muss.
2.5.11 Der

ist die Person, die dafür eingesetzt wurde, das Spiel
zu leiten.
2.5.12 Der ist die Person, die dafür eingesetzt wurde,
den Schiedsrichter mit bestimmten Entscheidungen zu unterstützen.
2.5.13 Etwas, das ein Spieler
%
, schließt alles ein, was
er zu Beginn des Ballwechsels an sich oder bei sich trug, mit Ausnahme
des Balles.
2.5.14 Als $%

gilt auch, wenn der Ball
das Netz irgendwo anders als zwischen Netz und Pfosten oder
zwischen Netz und Spielfläche passiert.
2.5.15 Der Ausdruck
schließt ihre gedachte Verlängerung in beide
Richtungen ein.
7
*0 %/ '() '1-2 , '()
2.6.1 Der Aufschlag beginnt damit, dass der Ball frei auf dem geöffneten
Handteller der ruhig gehaltenen freien Hand des Aufschlägers liegt.
2.6.2 Der Aufschläger wirft dann den Ball, ohne ihm dabei einen Effet zu
versetzen, nahezu senkrecht hoch, so dass er nach Verlassen des
Handtellers der freien Hand mindestens 16 cm aufsteigt und dann
herabfällt, ohne etwas zu berühren, bevor er geschlagen wird.
2.6.3 Wenn der Ball herabfällt, muss der Aufschläger ihn so schlagen, dass er
zunächst sein eigenes Spielfeld berührt und dann über die Netzgarnitur
oder um sie herum direkt in das Spielfeld des Rückschlägers springt
oder es berührt. Im Doppel muss der Ball zuerst die rechte Spielfeldhälfte
des Aufschlägers und dann die des Rückschlägers berühren.
2.6.4 Der Ball muss sich vom Beginn des Aufschlags bis er geschlagen wird
oberhalb der Ebene der Spielfläche und hinter der Grundlinie des
Aufschlägers befinden und darf durch keinen Körper- oder Kleidungsteil
des Aufschlägers oder seines Doppelpartners für den Rückschläger
verdeckt werden.
2.6.5 Es liegt in der Verantwortlichkeit des Spielers, so aufzuschlagen, dass
der Schiedsrichter oder Schiedsrichter-Assistent sehen kann, ob der
Aufschlag in allen Punkten der Aufschlagregel entspricht.
2.6.5.1 Falls kein Schiedsrichter-Assistent eingesetzt wurde und der Schiedsrichter
Zweifel an der Zulässigkeit eines Aufschlags hat, kann er beim
ersten Vorkommnis dieser Art den Aufschläger verwarnen, ohne dies
als Fehler zu werten.
2.6.5.2 Wenn später im selben Spiel aus dem gleichen oder irgendeinem
anderen Grund erneut Zweifel an der Zulässigkeit des Aufschlags
dieses Spielers oder seines Doppelpartners bestehen, erhält der
Rückschläger den Punkt.
2.6.5.3 Verstößt der Aufschläger jedoch eindeutig gegen die Bestimmungen
über einen vorschriftsmäßigen Aufschlag, so wird er nicht verwarnt,
sondern der Rückschläger erhält den Punkt.
2.6.6 In Ausnahmefällen kann der Schiedsrichter die Bestimmungen der
Aufschlagregel lockern, wenn er überzeugt ist, dass ein Spieler sie
wegen einer Körperbehinderung nicht einhalten kann.

2.7.1 Ein auf- oder zurückgeschlagener Ball muss so geschlagen werden,
dass er über die Netzgarnitur oder um sie herum in das gegnerische
Spielfeld springt oder es berührt, und zwar entweder direkt oder nach
Berühren der Netzgarnitur.

2.8.1 Im Einzel beginnt der Aufschläger das Spiel mit einem
vorschriftsmäßigen Aufschlag, den der Rückschläger vorschriftsmäßig
zurückschlägt. Danach schlagen Auf- und Rückschläger abwechselnd.
2.8.2 Im Doppel beginnt der Aufschläger mit einem vorschriftsmäßigen
Aufschlag, den der Rückschläger vorschriftsmäßig zurückschlägt.
Diesen Ball hat der Partner des Aufschlägers zurückzuschlagen, auf der
anderen Seite der Partner des Rückschlägers. Dann muss der
Aufschläger zurückschlagen, und danach schlagen alle Spieler
abwechselnd.

2.9.1 Ein Ballwechsel muss wiederholt werden,
2.9.1.1 wenn der Ball beim Aufschlag auf seinem Weg über oder um die
Netzgarnitur diese berührt, vorausgesetzt, dass der Aufschlag sonst gut
ist oder vom Rückschläger oder seinem Partner aufgehalten wird;
2.9.1.2 wenn aufgeschlagen wird, bevor der Rückschläger oder sein Partner
spielbereit ist; Voraussetzung ist allerdings, dass weder der
Rückschläger noch sein Partner versuchen, den Ball zu schlagen;
2.9.1.3 wenn ein Spieler aufgrund einer Störung, die außerhalb seiner Kontrolle
liegt, nicht vorschriftsmäßig auf- oder zurückschlagen oder sonstwie
eine Regel nicht einhalten kann;
2.9.1.4 wenn der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent das Spiel
unterbricht.
2.9.2 Das Spiel kann unterbrochen werden,
2.9.2.1 um einen Irrtum in der Aufschlag-, Rückschlag- oder Seitenreihenfolge
zu berichtigen;
2.9.2.2 um die Wechselmethode einzuführen,
2.9.2.3 um einen Spieler zu verwarnen oder zu bestrafen;
2.9.2.4 wenn die Spielbedingungen auf eine Art gestört werden, die das
Ergebnis des Ballwechsels beeinflussen könnte.
9

2.10.1 Sofern der Ballwechsel nicht wiederholt wird, erzielt der Spieler einen
Punkt,
2.10.1.1 wenn seinem Gegner kein vorschriftsmäßiger Aufschlag gelingt;
2.10.1.2 wenn seinem Gegner kein vorschriftsmäßiger Rückschlag gelingt;
2.10.1.3 wenn der Ball, nachdem er ihn vorschriftsmäßig auf- oder
zurückgeschlagen hat, irgendetwas anderes als die Netzgarnitur
berührt, bevor er von seinem Gegner geschlagen wird;
2.10.1.4 wenn der Ball seine Grundlinie passiert, ohne sein Spielfeld zu
berühren, nachdem er von seinem Gegner geschlagen wurde;
2.10.1.5 wenn sein Gegner den Ball aufhält;
2.10.1.6 wenn sein Gegner den Ball zweimal hintereinander schlägt;
2.10.1.7 wenn sein Gegner den Ball mit einer Seite des Schlägerblatts schlägt,
deren Oberfläche nicht den Bestimmungen unter 2.4.3, 2.4.4 und 2.4.5
entspricht;
2.10.1.8 wenn sein Gegner oder etwas, das dieser an sich oder bei sich trägt, die
Spielfläche bewegt;
2.10.1.9 wenn sein Gegner oder etwas, das dieser an sich oder bei sich trägt, die
Netzgarnitur berührt;
2.10.1.10 wenn sein Gegner mit der freien Hand die Spielfläche berührt;
2.10.1.11 wenn im Doppel ein Gegner den Ball außerhalb der durch den ersten
Aufschläger und ersten Rückschläger festgelegten Reihenfolge schlägt;
2.10.1.12 wie unter 2.15.2 (Wechselmethode) vorgesehen.
* ' +
2.11.1 Ein Satz ist von dem Spieler (oder Paar) gewonnen, der (das) zuerst 11
Punkte erzielt. Haben jedoch beide Spieler oder Paare 10 Punkte
erreicht, so gewinnt den Satz, wer anschließend zuerst zwei Punkte
führt.
* '7
2.12.1 Einzel- oder Doppelspiele bestehen aus 2,3,4 oder mehr Gewinnsätzen.
10

2.13.1 Das Recht der Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenwahl wird durch das
Los entschieden. Der Gewinner des Loses kann sich für Auf- oder
Rückschlag entscheiden oder eine Seite wählen.
2.13.2 Wenn ein Spieler (Paar) sich für Auf- bzw. Rückschlag oder Seitenwahl
entscheidet, hat der andere Spieler (das andere Paar) die jeweils
andere Wahlmöglichkeit.
2.13.3 Nach jeweils Punkten wird der rückschlagende Spieler (das
rückschlagende Paar) Aufschläger bzw. aufschlagendes Paar und so
weiter bis zum Ende des Satzes. Wird jedoch der Spielstand 10:10
erreicht oder die Wechselmethode eingeführt, so bleibt zwar die Aufund
Rückschlagreihenfolge unverändert, jedoch schlägt jeder Spieler
abwechselnd für nur einen Punkt auf.
2.13.4 In jedem Satz eines Doppels bestimmt das Paar, das die ersten 2
Aufschläge auszuführen hat, welcher der beiden Spieler zuerst
aufschlägt. Im ersten Satz eines Spiels bestimmt daraufhin das
gegnerische Paar, welcher seiner Spieler zuerst zurückschlägt. In den
folgenden Sätzen wird zunächst der erste Aufschläger gewählt. Erster
Rückschläger ist dann der Spieler, der im Satz davor zu ihm
aufgeschlagen hat.
2.13.5 Im Doppel schlägt bei jedem Aufschlagwechsel der bisherige
Rückschläger auf, und der Partner des bisherigen Aufschlägers wird
Rückschläger.
2.13.6 Der Spieler (das Paar), der (das) in einem Satz zuerst aufgeschlagen
hat, ist im nächsten Satz zuerst Rückschläger. Im letztmöglichen Satz
eines Doppels muss das als nächstes zurückschlagende Paar seine
Rückschlagreihenfolge ändern, wenn zuerst eines der beiden Paare
Punkte erreicht hat.
2.13.7 Der Spieler (das Paar), der (das) in einem Satz auf der einen Seite des
Tisches begonnen hat, spielt im unmittelbar folgenden Satz dieses
Spiels auf der anderen Seite. Im letztmöglichen Satz eines Spiels
wechseln die Spieler die Seiten, sobald ein Spieler oder Paar zuerst den
Spielstand von Punkten erreicht.
11
* , () ) / ! 1 ,
/ 4(5'() <, ''
' : ()'
2.14.1 Wenn ein Spieler außerhalb der Reihenfolge auf- oder zurückschlägt,
wird das Spiel vom Schiedsrichter unterbrochen, sobald der Irrtum
bemerkt wird. Danach schlägt der Spieler auf oder zurück, der nach der
zu Beginn des Spiels festgelegten Reihenfolge auf- oder zurückschlagen
müsste. Im Doppel gilt die Aufschlagreihenfolge, die von dem
im fraglichen Satz zuerst aufschlagenden Paar gewählt wurde.
2.14.2 Wenn der Seitenwechsel vergessen wurde, wird das Spiel vom
Schiedsrichter unterbrochen, sobald der Irrtum bemerkt wird. Das Spiel
wird dann so fortgesetzt, dass die Spieler auf die Seite wechseln, auf
der sie nach der zu Beginn des Spiels festgelegten Reihenfolge bei dem
erreichten Spielstand sein sollten.
2.14.3 Auf jeden Fall werden alle Punkte, die vor der Entdeckung eines Irrtums
erzielt wurden, gezählt.
* . : ()' 1 )/
2.15.1 Außer wenn beide Spieler oder Paare mindestens
erreicht
haben, muss die Wechselmethode angewandt werden, wenn ein Satz
nach
Spieldauer noch nicht beendet ist. Auf Verlangen
beider Spieler oder Paare kann die Wechselmethode jedoch auch zu
einem beliebigen früheren Zeitpunkt eingeführt werden.
2.15.1.1 Ist der Ball bei Erreichen der Zeitgrenze im Spiel, so unterbricht der
Schiedsrichter das Spiel. Anschließend schlägt derselbe Spieler auf, der
auch in dem unterbrochenen Ballwechsel Aufschläger war.
2.15.1.2 Ist der Ball bei Erreichen der Zeitgrenze nicht im Spiel, so schlägt bei
Wiederaufnahme des Spiels der Rückschläger des in diesem Satz
unmittelbar voraufgegangenen Ballwechsels zuerst auf.
2.15.2 Danach schlägt jeder Spieler abwechselnd für nur einen Punkt auf.
Gelingen dem rückschlagenden Spieler oder Paar 13 vorschriftsmäßige
Rückschlage, erzielt der Rückschläger einen Punkt.
2.15.3 Wenn die Wechselmethode einmal eingeführt ist, werden alle folgenden
Sätze dieses Spiels nach der Wechselmethode gespielt.
12
! ' 11, 4 /
% ' ,
* : , '! () ,
! ' 11,



3.1.1.1 Eine
'
sind Wettkämpfe, an denen Spieler
von mehr als einem Verband teilnehmen können.
3.1.1.2 Ein
ist ein Wettkampf zwischen zwei Mannschaften, die
Verbände vertreten.
3.1.1.3 Ein (

ist ein Turnier, für das Spieler aller Verbände
melden können.
3.1.1.4 Ein %
(

ist ein Turnier, bei dem die Teilnahme auf
bestimmte Gruppen – keine Altersgruppen – beschränkt ist.
3.1.1.5 Ein )

ist ein Turnier, bei dem die Teilnahme auf
bestimmte, einzeln eingeladene Spieler beschränkt ist.



3.1.2.1 Abgesehen von der in 3.1.2.2 festgelegten Ausnahme gelten die Regeln
(Abschnitt 2) für Welt, Erdteil- und Olympische Titelwettbewerbe, Offene
Turniere und, sofern nicht von den teilnehmenden Verbänden anders
vereinbart, für Länderkämpfe.
3.1.2.2 Das
*

(der Aufsichtsrat) ist berechtigt, den Veranstalter
eines offenen Turniers zu autorisieren, vom Exekutivkomitee festgelegte
Abweichungen von den Regeln zu übernehmen.
3.1.2.3 Die Bestimmungen für internationale Veranstaltungen gelten für
3.1.2.3.1 Welt- und Olympische Titelwettbewerbe, sofern nicht vom Board of
Directors anders genehmigt und den teilnehmenden Verbänden
vorher mitgeteilt;
3.1.2.3.2 Erdteil-Titelwettbewerbe, sofern nicht vom zuständigen Kontinentalverband
anders genehmigt und den teilnehmenden Verbänden
vorher mitgeteilt;
3.1.2.3.3 Offene Internationale Meisterschaften (3.7.1.2), sofern nicht vom
Exekutivkomitee anders genehmigt und von den Teilnehmern nach
3.1.2.4 akzeptiert;
3.1.2.3.4 offene Turniere (Ausnahme: 3.1.2.4).
13
3.1.2.4 Soll in einem offenen Turnier irgendeine Bestimmung nicht angewandt
werden, so sind Art und Ausmaß der Abweichung im Meldeformular
anzugeben. Wer das Meldeformular ausfüllt und einschickt, erklärt damit
sein Einverständnis mit den Bedingungen für die Veranstaltung, und
zwar einschließlich solcher Abweichungen.
3.1.2.5 Die Regeln und Bestimmungen werden für alle anderen internationalen
Veranstaltungen empfohlen. Unter der Voraussetzung, dass die
Satzung beachtet wird, dürfen jedoch internationale Einladungs- und
beschränkte Turniere sowie anerkannte internationale Veranstaltungen,
die von nicht angeschlossenen Organisationen durchgeführt werden,
nach Regeln gespielt werden, die von der ausrichtenden Organisation
aufgestellt werden.
3.1.2.6 Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Regeln und die
Bestimmungen für internationale Veranstaltungen angewandt werden,
sofern nicht Abweichungen davon vorher vereinbart oder in den
veröffentlichten Bestimmungen für diese Veranstaltung klar herausgestellt
wurden.
3.1.2.7 Detaillierte Erläuterungen der Bestimmungen, einschließlich technischer
Beschreibungen von Spielmaterial, werden in Form Technischer
Broschüren veröffentlicht, die das Board of Directors genehmigt, sowie
in Handbooks for Match Officials and Tournament Referees
(Handbücher für Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten und
Oberschiedsrichter).
* '7 1 , '7 ! ,









3.2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des
Board of Directors, das Materialkomitee zuständig. Das Board of
Directors kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen,
wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich
wäre.
3.2.1.2 Meldeformular oder Ausschreibung für ein offenes Turnier müssen
Marken und Farben der zu verwendenden Tische, Netzgarnituren und
Bälle angeben. Die Materialauswahl richtet sich nach den Festlegungen
des Verbandes, in dessen Gebiet die Veranstaltung stattfindet,
beschränkt sich jedoch auf solche Marken und Typen, die eine gültige
ITTF - Zulassung besitzen.
3.2.1.3 Auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Schlägerseite dürfen nur
Beläge verwendet werden, die eine gültige ITTF-Genehmigung
besitzen. Sie müssen so auf dem Schläger angebracht sein, dass am
Rand der Schlagfläche Warenzeichen und ITTF-Symbol deutlich zu
erkennen sind.
14



3.2.2.1 Die Spielkleidung besteht normalerweise aus kurzärmeligem Hemd und
Shorts oder Röckchen, Socken und Hallenschuhen. Andere Kleidungsstücke,
z.B. ein Trainingsanzug (ganz oder teilweise), dürfen im Spiel
nur mit Genehmigung des Oberschiedsrichters getragen werden.
3.2.2.2 Abgesehen von Ärmeln oder Kragen des Trikots, muss sich die
Hauptfarbe von Trikot, Röckchen oder Shorts eindeutig von der Farbe
des verwendeten Balls unterscheiden.
3.2.2.3 Auf der Kleidung dürfen angebracht sein: Nummern oder Buchstaben
auf der Rückseite des Trikots zur Kennzeichnung des Spielers, seines
Verbandes oder – bei Vereinswettkämpfen – seines Klubs sowie
Werbung im Rahmen von 3.2.4.9. Falls die Rückseite des Trikots den
Namen des Spielers tragen soll, muss er dicht unter dem Kragen
angebracht sein.
3.2.2.4 Vom Veranstalter geforderte Rückennummern zur Kennzeichnung der
Spieler haben Vorrang gegenüber Werbung auf dem mittleren Teil der
Rückseite des Trikots. Rückennummern müssen in einem Feld von
höchstens 600 cm2 Fläche (das entspricht DIN A4) enthalten sein.
3.2.2.5 Alle Verzierungen, Einfassungen o.ä. vorn oder an der Seite eines
Kleidungsstücks sowie irgendwelche Gegenstände (z.B. Schmuck), die
ein Spieler an sich trägt, dürfen nicht so auffällig oder glänzendreflektierend
sein, dass sie den Gegner ablenken könnten.
3.2.2.6 Spielkleidung darf keine Muster oder Schriftzeichen aufweisen, die
Anstoß erregen oder den Tischtennissport in Misskredit bringen
könnten.
3.2.2.7 Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielkleidung trifft der
Oberschiedsrichter.
3.2.2.8 Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden
Spieler einer Mannschaft einheitlich gekleidet sein. Das gleiche gilt für
die Spieler eines Doppels, sofern sie dem gleichen Verband angehören.
Von dieser Bestimmung können Socken und Schuhe ausgenommen
werden.
3.2.2.9 Gegnerische Spieler und Paare müssen Hemden/Trikots solcher Farben
tragen, die so voneinander abweichen, dass die Zuschauer sie leicht
unterscheiden können.
3.2.2.10 Haben gegnerische Spieler oder Mannschaften ähnliche Spielkleidung
und können sich nicht darüber einigen, wer seine Kleidung wechselt,
entscheidet das Los.
3.2.2.11 Spieler, die an Welt- oder Olympischen Titelwettbewerben oder an
Offenen Internationalen Meisterschaften teilnehmen, müssen von ihrem
Verband genehmigte Trikots und Shorts bzw. Röckchen tragen.
15




3.2.3.1 Die Mindestmaße für den Spielraum pro Tisch betragen 14 m Länge, 7
m Breite und 5 m Höhe.
3.2.3.2 Der Spielraum (die Box) muss von einer etwa 75 cm hohen Umrandung
umgeben sein, die ihn von den benachbarten Boxen und den
Zuschauern abgrenzt. Alle Umrandungsteile müssen dieselbe dunkle
Hintergrundfarbe haben.
3.2.3.3 Bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben muss die Beleuchtungsstärke,
gemessen in Höhe der Spielfläche, über der gesamten
Spielfläche mindestens 1.000 Lux und im restlichen Spielraum (der Box)
mindestens 500 Lux betragen. Bei anderen Veranstaltungen muss die
Beleuchtungsstärke mindestens 600 bzw. 400 Lux betragen.
3.2.3.4 Stehen in einer Halle mehrere Tische, muss die Beleuchtungsstärke für
alle gleich sein. Die Hintergrundbeleuchtung in der Halle darf nicht
stärker sein als die schwächste Beleuchtungsstärke in den Spielfeldern
(den Boxen).
3.2.3.5 Kein Beleuchtungskörper darf niedriger als 5 m über dem Fußboden
angebracht sein.
3.2.3.6 Der Hintergrund muss im Allgemeinen dunkel sein. Im Hintergrund sind
helle Beleuchtung und durch nicht abgedunkelte Fenster oder andre
Öffnungen hereinfallendes Tageslicht unzulässig.
3.2.3.7 Der Fußboden darf weder hellfarbig noch glänzend-reflektierend oder
glatt sein, und seine Oberfläche darf nicht aus Ziegelstein, Keramik,
Beton oder Stein bestehen; bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben
muss der Fußboden aus Holz oder aus rollbarem Kunststoff
bestehen, dessen Marke und Typ von der ITTF genehmigt wurden.
!

3.2.4.1 Innerhalb des Spielraums (der Box) darf nur auf Spielmaterial oder
Zubehör geworben werden, das normalerweise dort vorhanden ist.
Besondere, zusätzliche Werbung ist nicht zulässig.
3.2.4.2 Innerhalb des Spielraums (der Box) dürfen keine fluoreszierenden
Farben oder Leuchtfarben verwendet werden.
3.2.4.3 Buchstaben oder Symbole auf der Innenseite der Umrandung dürfen
weder weiß oder orange sein noch mehr als zwei Farben enthalten und
müssen in einer Gesamthöhe von 40 cm enthalten sein. Es wird
empfohlen, dass sie in einer geringfügig helleren oder dunkleren Schattierung
der Hintergrundfarbe gehalten sind.
3.2.4.4 Markierungen bzw. Schriftzüge auf dem Fußboden sowie an den Längsund
Schmalseiten der Tische müssen schwarz oder in einer geringfügig
helleren oder dunkleren Schattierung der Hintergrundfarbe gehalten
sein.
16
3.2.4.5 Der Fußboden des Spielraums (der Box) darf bis zu 4 Werbeflächen
von je bis zu 2,5 m2 aufweisen, und zwar eine an jeder Längs- und jeder
Schmalseite des Tisches. Sie dürfen nicht weniger als 1 m, die an den
Schmalseiten jedoch höchstens 2 m von der Umrandung entfernt sein.
3.2.4.6 Die Längsseiten der Tischplatte dürfen je Hälfte ebenso eine nicht
ständig angebrachte Werbung enthalten wie jede Schmalseite. Sie
müssen jeweils klar von der ständigen Werbung getrennt sein, dürfen
nicht für andere Hersteller/Händler von Tischtennismaterialien sein und
jeweils eine Gesamtlänge von 60 cm nicht überschreiten.
3.2.4.7 Werbung auf Netzen muss in einer etwas helleren oder etwas dunkleren
Schattierung der Hintergrundfarbe gehalten sein. Sie muss einen
Mindestabstand von 3 cm zur oberen Netzkante haben und darf die
Sicht durch die Maschen nicht behindern.
3.2.4.8 Werbung auf Schiedsrichtertischen oder ähnlichen Gegenständen
innerhalb des Spielraums (der Box) darf eine Gesamtgröße von 750 cm2
je Fläche nicht überschreiten.
3.2.4.9 Werbung auf der Spielkleidung ist beschränkt auf:
3.2.4.9.1 normales Warenzeichen, Symbol oder Name des Herstellers in
einer Gesamtfläche von 24 cm2;
3.2.4.9.2 bis zu sechs klar voneinander getrennte Werbeflächen vorn, auf
der Seite oder Schulter des Trikots - jedoch höchstens vier auf der
Vorderseite - mit einer Gesamtfläche von 600 cm2;
3.2.4.9.3 bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt 400 cm2 auf der
Rückseite des Trikots;
3.2.4.9.4 bis zu zwei Werbeflächen von insgesamt 80 cm2 auf Shorts oder
Röckchen.
3.2.4.10 Werbung auf der Rückennummer ist auf eine Gesamtfläche von 100
cm2 beschränkt.
3.2.4.11 Werbung auf der Schiedsrichterkleidung muss in einer Gesamtfläche
von 40 cm2 enthalten sein.
3.2.4.12 Spielkleidung und Rückennummern dürfen keine Werbung für Tabakwaren,
alkoholische Getränke und gesundheitsschädliche Drogen
aufweisen.
17
* +,' - 5 %// +
"
#
#

3.3.1.1 Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher Oberschiedsrichter
einzusetzen, dessen Name und Aufenthaltsort den Teilnehmern und
ggf. den Mannschaftskapitänen bekannt zu geben sind.
3.3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.3.1.2.1 die Durchführung der Auslosung;
3.3.1.2.2 die Aufstellung des Zeitplans;
3.3.1.2.3 den Einsatz von Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten;
3.3.1.2.4 die Einweisung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten
vor Beginn des Turniers;
3.3.1.2.5 das Überprüfen der Spielberechtigung von Spielern;
3.3.1.2.6 die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei Notfällen;
3.3.1.2.7 die Entscheidung, ob Spieler den Spielraum (die Box) während des
Spiels verlassen dürfen;
3.3.1.2.8 die Entscheidung, ob die festgelegten Einspielzeiten verlängert
werden dürfen;
3.3.1.2.9 die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge
getragen werden dürfen;
3.3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und
Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung,
Spielmaterial und Spielbedingungen;
3.3.1.2.11 die Entscheidung, ob und wo die Spieler während einer
Unterbrechung wegen eines Notfalls trainieren dürfen;
3.3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder
anderen Verstößen gegen Bestimmungen.
3.3.1.3 Falls, mit Zustimmung der Turnierleitung, Aufgaben des Oberschiedsrichters
auf andere Personen delegiert werden, so müssen deren
genauer Verantwortungsbereich und Aufenthaltsort den Teilnehmern
und ggf. den Kapitänen bekannt gegeben werden.
3.3.1.4 Der Oberschiedsrichter – oder ein verantwortlicher Stellvertreter, der ihn
während seiner Abwesenheit vertritt – muss während der ganzen
Veranstaltung anwesend sein.
3.3.1.5 Wenn der Oberschiedsrichter es für erforderlich hält, kann er einen
Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten oder Schlagzähler austauschen.
3.3.1.6 In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die
Spieler unter die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters.
18
#
#
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#
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# &'

3.3.2.1 Für jedes Spiel müssen ein Schiedsrichter und ein Schiedsrichter-
Assistent eingesetzt werden.
3.3.2.2 Der Schiedsrichter sitzt oder steht in Höhe des Netzes, und der
Schiedsrichter-Assistent sitzt ihm direkt gegenüber auf der anderen
Seite des Tisches.
3.3.2.3 Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür,
3.3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den
Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren;
3.3.2.3.2 aufs Geratewohl einen Ball auszuwählen (siehe 3.4.2.1.1.-2);
3.3.2.3.3 Auf-, Rückschlag oder Seite wählen zu lassen;
3.3.2.3.4 zu entscheiden, ob bei einem körperbehinderten Spieler die
Bestimmungen der Aufschlagregel gelockert werden können;
3.3.2.3.5 die Aufschlag-, Rückschlag- und Seitenreihenfolge zu überwachen
und etwaige Irrtümer zu berichtigen;
3.3.2.3.6 jeden Ballwechsel entweder als oder
zu
entscheiden;
3.3.2.3.7 nach dem festgelegten Verfahren den Spielstand anzusagen;
3.3.2.3.8 zur gegebenen Zeit die Wechselmethode einzuführen;
3.3.2.3.9 für ununterbrochenes Spiel zu sorgen;
3.3.2.3.10 bei Verstößen gegen die Bestimmungen über Beratung und
Verhalten einzuschreiten.
3.3.2.4 Der Schiedsrichter-Assistent entscheidet darüber, ob der Ball im Spiel
die Kante der Spielfläche an der ihm zugewandten Seite des Tisches
berührt hat oder nicht.
3.3.2.5 Entweder der Schiedsrichter oder der Schiedsrichter-Assistent dürfen
3.3.2.5.1 entscheiden, ob der Aufschlag eines Spielers falsch ist;
3.3.2.5.2 entscheiden, ob in einem sonst guten Aufschlag der Ball bei
seinem Weg über oder um die Netzgarnitur diese berührt;
3.3.2.5.3 entscheiden, ob ein Spieler einen Ball aufhält;
3.3.2.5.4 entscheiden, ob die Spielbedingungen auf eine Art gestört wurden,
die das Ergebnis des Ballwechsels beeinflussen könnte;
3.3.2.5.5 die Dauer des Einschlagens, des Spiels und der Pasuen
abstoppen.
3.3.2.6 Entweder der Schiedsrichter-Assistent oder ein zusätzlicher Offizieller
kann als &
fungieren, um bei der Anwendung der
Wechselmethode die Schläge des rückschlagenden Spielers oder Paars
zu zählen.
3.3.2.7 Eine nach 3.3.2.5-6 vom Schiedsrichter-Assistenten getroffene Entscheidung
kann vom Schiedsrichter nicht umgestoßen werden.
3.3.2.8 In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen des Spielraumes (der Box)
fallen die Spieler unter die Zuständigkeit des Schiedsrichters.
19
(


3.3.3.1 Keine Vereinbarung zwischen Spielern in einem Einzelwettbewerb oder
zwischen Kapitänen in einem Mannschaftswettbewerb kann eine
Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters bzw.
Schiedsrichter-Assistenten, eine Entscheidung in Fragen der Regeln
oder Bestimmungen des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder eine
Entscheidung der verantwortlichen Turnierleitung in irgendeiner anderen
Frage der Turnier- oder Spielabwicklung ändern.
3.3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters
oder Schiedsrichter-Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter
und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in
Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein
Protest bei der verantwortlichen Turnierleitung eingelegt werden.
3.3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-
Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen
kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung
des Oberschiedsrichters ist endgültig.
3.3.3.4 Gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der
Turnier- oder Spielabwicklung, die in den Regeln oder Bestimmungen
nicht fest umrissen sind, kann Protest bei der Turnierleitung eingelegt
werden. Deren Entscheidung ist endgültig.
3.3.3.5 In einem Individualwettbewerb kann nur ein an dem betreffenden Spiel
beteiligter Spieler, in einem Mannschaftswettbewerb nur der Kapitän
einer an dem betreffenden Spiel beteiligten Mannschaft Protest
einlegen.
3.3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus
der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur
Turnier- oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer
Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder
Kapitän über seinen zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee
der ITTF vorgelegt werden.
3.3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für
künftige Fälle. Diese Entscheidung kann auch zum Gegenstand eines
Protestes gemacht werden, den ein Nationalverband beim Board of
Directors oder bei einer Generalversammlung einlegt. In keinem Fall
wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der Entscheidung des
verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der Turnierleitung für den
vergangenen Fall berührt.
20
* '7 !: (5 ,


% &


3.4.1.1 Unmittelbar, nachdem der Ball aus dem Spiel ist und ein Ballwechsel
beendet wurde, oder sobald wie möglich danach gibt der Schiedsrichter
den Spielstand bekannt.
3.4.1.1.1 Bei der Spielstandansage während eines Satzes nennt der
Schiedsrichter zuerst die erzielten Punkte des im nächsten
Ballwechsel dieses Satzes aufschlagenden Spielers oder Paares,
danach die des gegnerischen Spielers oder Paares.
3.4.1.1.2 Zu Beginn eines Satzes und vor jedem Aufschlagwechsel deutet
der Schiedsrichter auf den nächsten Aufschläger und kann
zusätzlich zur Spielstandansage auch den Namen des nächsten
Aufschlägers nennen.
3.4.1.1.3 Bei Satzende nennt der Schiedsrichter zuerst den Namen des
Satzgewinners, dann die von diesem Spieler oder Paar erzielten
Punkte und schließlich die des gegnerischen Spielers oder Paares.
3.4.1.2 Der Schiedsrichter kann, zusätzlich zur Spielstandanzeige, seine
Entscheidung durch Handzeichen unterstreichen.
3.4.1.2.1 Wenn ein Punkt erzielt wurde, kann er seine dem betreffenden
Spieler oder Paar zugewandte Hand bis Schulterhöhe heben.
3.4.1.2.2 Muss ein Ballwechsel aus irgendeinem Grund wiederholt werden,
kann der Schiedsrichter die Hand über den Kopf heben, um
anzuzeigen, dass der Ballwechsel beendet ist.
3.4.1.3 Der Spielstand und - bei der Wechselmethode - die Zahl der Rückschläge
werden in Englisch oder in einer beliebigen anderen Sprache
angesagt, die von beiden Spielern oder Paaren und dem Schiedsrichter
akzeptiert wird.
3.4.1.4 Der Spielstand muss auf mechanischem oder elektronischen
Zählgeräten angezeigt werden, die für die Spieler und für die Zuschauer
klar zu erkennen sind.
3.4.1.5 Wird ein Spieler förmlich verwarnt, wird – neben seinen Spielstand –
eine gelbe Karte an das Zählgerät oder in dessen Nähe gelegt.
21


'
3.4.2.1 Die Spieler dürfen die Bälle nicht im Spielraum (der Box) auswählen.
3.4.2.1.1 Wenn möglich, sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, einen
Ball oder mehrere Bälle auszusuchen, bevor sie in den Spielraum
(die Box) kommen. Für das Spiel muss dann einer dieser Bälle
verwendet werden, der vom Schiedsrichter auf Geratewohl
genommen wird.
3.4.2.1.2 Wurde kein Ball ausgewählt, bevor die Spieler in den Spielraum
(die Box) kommen, muss mit einem Ball gespielt werden, den der
Schiedsrichter wahllos aus einer Schachtel mit den für diese
Veranstaltung vorgeschriebenen Bällen nimmt.
3.4.2.1.3 Wird während des Spiels ein Ball beschädigt, muss er durch einen
anderen der vor dem Spiel ausgesuchten Bälle ersetzt werden. Ist
kein solcher Ball verfügbar, wird mit einem Ball weitergespielt, den
der Schiedsrichter wahllos aus einer Schachtel mit den für diese
Veranstaltung vorgeschriebenen Bällen nimmt.
3.4.2.2 Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann
gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird,
dass er nicht mehr benutzt werden kann. In einem solchen Fall muss
der Spieler ihn unverzüglich durch einen anderen ersetzen, den er
mitgebracht hat oder der ihm in den Spielraum (die Box) gereicht wird.
3.4.2.3 In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger
auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas
anderes erlaubt.
)


3.4.3.1 Die Spieler haben das Recht, sich unmittelbar vor Spielbeginn, jedoch
nicht in den normalen Pausen, an dem Tisch, der bei ihrem Spiel
verwendet wird, bis zu zwei Minuten lang einzuspielen. Die angegebene
Einspielzeit kann nur Genehmigung des Oberschiedsrichters verlängert
werden.
3.4.3.2 Bei einer Spielunterbrechung wegen eines Notfalls kann der Oberschiedsrichter
den Spielern nach seinem Ermessen erlauben, an einem
beliebigen Tisch zu trainieren, auch an dem des betreffenden Spiels.
3.4.3.3 Den Spielern ist ausreichend Gelegenheit zu geben, das zu verwendende
Spielmaterial zu prüfen und sich damit vertraut zu machen. Das
gibt ihnen jedoch nicht automatisch das Recht, sich mehr als ein paar
Ballwechsel lang einzuschlagen, nachdem ein beschädigter Ball oder
Schläger ersetzt wurde.
22

*

#

3.4.4.1 Grundsätzlich wird ein Spiel ohne Unterbrechungen geführt, jedoch hat
jeder Spieler das Recht auf
3.4.4.1.1 eine Pause von höchstens
zwischen aufeinanderfolgenden
Sätzen eines Spiels;
3.4.4.1.2 kurze Unterbrechungen zum Abtrocknen nach jeweils +

vom Beginn jedes Satzes an sowie beim Seitenwechsel im
Entscheidungssatz.
3.4.4.2 Ein Spieler oder Paar kann eine “Time-out”-Periode (Auszeit) von bis zu
einer Minute während eines Spiels verlangen.
3.4.4.2.1 In einem Individualwettbewerb können der Spieler, das Paar oder
der benannte Berater den Wunsch nach einem Time-out äußern, in
einem Mannschaftswettbewerb der Spieler, das Paar oder der
Mannschaftskapitän.
3.4.4.2.2 Wenn ein Spieler oder Paar und ein Berater oder Kapitän sich nicht
einig sind, ob ein Time-out genommen werden soll, liegt die
endgültige Entscheidung in einer Individualkonkurrenz beim Spieler
oder Paar, in einer Mannschaftskonkurrenz beim Kapitän.
3.4.4.2.3 Time-out kann nur verlangt werden, wenn der Ball nicht im Spiel ist;
die Absicht wird durch ein „T“-Zeichen mit den Händen angezeigt.
3.4.4.2.4 Bei einem berechtigten Wunsch auf Time-out unterbricht der
Schiedsrichter das Spiel und hält eine weiße Karte hoch, die er
dann auf das Spielfeld des betreffenden Spielers oder Paars legt.
3.4.4.2.5 Sobald der Spieler (das Paar), der (das) Time-out verlangte, bereit
ist weiterzuspielen, spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Minute,
wird die Karte entfernt und das Spiel wieder aufgenommen.
3.4.4.2.6 Wird ein berechtigter Wunsch auf Time-out gleichzeitig von beiden
Spielern oder Paaren bzw. für sie geäußert, wird das Spiel wieder
aufgenommen, wenn beide Spieler oder Paare spielbereit sind,
spätestens jedoch nach Ablauf von 1 Minute. Im weiteren Verlauf
dieses Einzels oder Doppels hat dann keiner der Spieler / keines
der Paare mehr Anspruch auf ein weiteres Time-out.
3.4.4.3 Der Oberschiedsrichter kann eine Spielunterbrechung von so kurzer
Dauer wie möglich, jedoch keinesfalls mehr als 10 Minuten gewähren,
falls ein Spieler durch einen Unfall vorübergehend behindert ist.
Voraussetzung dafür ist, dass die Unterbrechung nach Ansicht des
Oberschiedsrichters den gegnerischen Spieler oder das gegnerische
Paar nicht übermäßig benachteiligt.
23
3.4.4.4 Eine Spielunterbrechung darf nicht bei einer Spielunfähigkeit gewährt
werden, die schon zu Beginn des Spiels bestand oder vernünftigerweise
von da an erwartet werden musste oder wenn sie auf die normalen
Anstrengungen des Spiels zurückzuführen ist. Spielunfähigkeit durch
Krampf oder Erschöpfung, hervorgerufen durch den gegenwärtigen
Gesundheitszustand des Spielers oder durch die Spielweise, rechtfertigt
eine solche Unterbrechung nicht, die nur bei Spielunfähigkeit infolge
Unfalls, z.B. Verletzung durch einen Sturz, gewährt werden darf.
3.4.4.5 Wenn jemand im Spielraum (der Box) blutet, muss das Spiel sofort
unterbrochen und darf erst wieder aufgenommen werden, wenn diese
Person ärztlich behandelt wurde und alle Blutspuren aus dem Spielraum
(der Box) entfernt wurden.
3.4.4.6 Die Spieler müssen während des ganzen Einzels oder Doppels im
Spielraum (der Box) oder in dessen Nähe bleiben; Ausnahmen bedürfen
der Zustimmung des Oberschiedsrichters. Während der Pausen
zwischen den Sätzen dürfen sich die Spieler nicht mehr als drei Meter
vom Spielraum (der Box) entfernt unter Aufsicht des Schiedsrichters
aufhalten.
24
*. '+ 7
,

3.5.1.1 In einem Mannschaftswettbewerb darf sich jeder Spieler von jeder
beliebigen Person beraten lassen.
3.5.1.2 Im Spiel eines Individualwettbewerbs darf sich ein Spieler oder Paar
jedoch nur von einer einzigen, dem Schiedsrichter vor dem Spiel
benannten Person beraten lassen. Gehören die Spieler eines Doppels
verschiedenen Verbänden an, kann jedoch jeder von ihnen einen
Berater benennen. Falls ein nicht dazu Berechtigter berät, zeigt ihm der
Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum (der
Box).
3.5.1.3 Die Spieler dürfen sich nur während der Pausen zwischen den Sätzen
oder während anderer erlaubter Spielunterbrechungen beraten lassen,
jedoch nicht zwischen dem Ende der Einspielzeit und dem Beginn des
Spiels. Falls ein Berechtigter zu anderen Zeiten berät, zeigt ihm der
Schiedsrichter eine gelbe Karte, um ihn zu warnen, dass ein weiterer
solcher Verstoß seine Entfernung vom Spielraum (der Box) zur Folge
hat.
3.5.1.4 Wenn nach einer Warnung im selben Mannschaftskampf oder im selben
Spiel eines Individualwettbewerbs jemand unzulässigerweise berät,
zeigt ihm der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom
Spielraum (der Box), und zwar unabhängig davon, ob es sich bei ihm
um den zuvor Verwarnten handelt oder nicht.
3.5.1.5 In einem Mannschaftskampf darf der fortgeschickte Berater nur dann
vor Ende dieses Mannschaftskampfes zurückkommen, wenn er selbst
spielen muss; in einem Individualwettbewerb darf er vor Ende des
betreffenden Spiels nicht zurückkommen.
3.5.1.6 Weigert sich der fortgeschickte Berater, der Aufforderung nachzukommen
oder kommt er vor Ende des Spiels zurück, so unterbricht der
Schiedsrichter das Spiel und verständigt den Oberschiedsrichter.
3.5.1.7 Diese Bestimmungen beziehen sich lediglich auf Ratschläge zum Spiel.
Sie sollen einen Spieler bzw. Kapitän nicht daran hindern, einen
berechtigten Protest einzulegen; ebenso wenig soll dadurch die
Beratung zwischen einem Spieler und dem Vertreter seines Nationalverbandes
oder einem Dolmetscher verhindert werden, die der
Erklärung einer Entscheidung dienen soll.
25
-
.


3.5.2.1 Spieler und Betreuer sollen alle Unsitten und Verhaltensformen unterlassen,
die den Gegner in unfairer Weise beeinflussen, die Zuschauer
beleidigen und den Tischtennissport in Misskredit bringen könnten.
Dazu gehören u.a.: den Ball absichtlich zerbrechen oder über die
Umrandung hinwegschlagen, gegen den Tisch oder die Umrandung
treten sowie ausfallende Ausdrucksweise und grob unhöfliches
Verhalten gegenüber Schiedsrichtern oder Schiedsrichter-Assistenten.
3.5.2.2 Falls ein Spieler oder Betreuer zu irgendeiner Zeit einen schwerwiegenden
Verstoß begeht, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und
unterrichtet unverzüglich den Oberschiedsrichter. Bei weniger schweren
Verstößen kann der Schiedsrichter beim 1. Mal die gelbe Karte zeigen
und den betreffenden Spieler warnen, dass jeder folgende Verstoß
Bestrafungen nach sich ziehen könnte.
3.5.2.3 Begeht ein Spieler, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder
Doppelspiel oder im selben Mannschaftskampf einen zweiten Verstoß,
spricht der Schiedsrichter seinem Gegner einen Punkt und bei einem
weiteren Verstoß zwei Punkte zu. Dabei zeigt er jedes Mal eine gelbe
und eine rote Karte zusammen (Ausnahmen: 3.5.2.2 und 3.5.2.5).
3.5.2.4 Setzt ein Spieler, gegen den bereits drei Strafpunkte verhängt wurden,
sein Fehlverhalten fort, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und
berichtet unverzüglich dem Oberschiedsrichter.
3.5.2.5 Wenn ein Spieler in einem Einzel- bzw. Doppelspiel seinen Schläger
wechselt, wenn dieser nicht beschädigt wurde, unterbricht der Schiedsrichter
das Spiel und unterrichtet den Oberschiedsrichter.
3.5.2.6 Die gegen einen der beiden Spieler eines Doppels verhängte Verwarnung
oder Strafe gilt für das Paar, jedoch nicht für den „unschuldigen“
Spieler in einem folgenden Einzel oder Doppel im selben Mannschaftskampf;
zu Beginn eines Doppels wird die jeweils höhere Verwarnung
oder Strafe zugrunde gelegt, die gegen einen der beiden Spieler
ausgesprochen wurde.
3.5.2.7 Begeht ein Betreuer, der verwarnt wurde, im selben Einzel- oder
Doppelspiel oder im selben Mannschaftskampf einen weiteren Verstoß,
zeigt der Schiedsrichter eine rote Karte und verweist ihn vom Spielraum
(der Box) bis zum Ende des Mannschaftskampfes oder, in einem
Individualwettbewerb, des betreffenden Spiels (Ausnahme: 3.5.2.2)
3.5.2.8 Der Oberschiedsrichter ist berechtigt, einen Spieler wegen grob unfairen
oder beleidigenden Verhaltens zu disqualifizieren, wobei es unerheblich
ist, ob dieses Angelegenheit vom Schiedsrichter vorgetragen wurde
oder nicht. Eine solche Disqualifikation kann für das einzelne Spiel,
einen Mannschaftskampf oder die gesamte Veranstaltung ausgesprochen
werden. Wenn der Oberschiedsrichter einen Spieler disqualifiziert,
zeigt er eine rote Karte.
26
3.5.2.9 Wird ein Spieler für 2 einzelne Spiele eines Mannschafts- oder Individualwettbewerbs
disqualifiziert, so ist er automatisch für diesen Mannschafts-
oder Individualwettbewerb disqualifiziert.
3.5.2.10 Der Oberschiedsrichter kann jemanden für den Rest eines Wettbewerbs
disqualifizieren, der während dieses Wettbewerbs bereits zweimal vom
Spielraum (der Box) verwiesen wurde.
3.5.2.11 Fälle von sehr schwerwiegendem Fehlverhalten müssen dem Verband
des Betreffenden gemeldet werden.
- #


3.5.3.1 Zur Befestigung der Beläge auf dem Schlägerblatt dürfen nur selbstklebende
Folien (PSA) oder Kleber verwendet werden, die keine verbotenen
Lösungsmittel enthalten. Eine Liste verbotener Lösungsmittel
ist beim ITTF-Sekretariat erhältlich.
3.5.3.2 Bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben sowie bei größeren Pro-
Tour-Turnieren werden Schläger auf verbotene Lösungsmittel getestet.
Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches
Lösungsmittel enthält, kann von dieser Veranstaltung disqualifiziert und
seinem Heimatverband gemeldet werden.
3.5.3.3 Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw.
einer entsprechnden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon
abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten
Spielhalle nicht zulässig.
27
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3.6.1.1 Die Zahl der Rasterplätze in der ersten Hauptrunde eines nach dem
K.O. - System ausgetragenen Wettbewerbs muss einer Potenz von 2
(also 4, 8, 16, 32, usw.) entsprechen.
3.6.1.1.1 Ist die Zahl der Meldungen kleiner als die der Plätze, so müssen in
der ersten Runde genügend Freilose eingebaut werden, damit die
geforderte Anzahl erreicht wird.
3.6.1.1.2 Ist die Zahl der Meldungen größer als die der Plätze, muss eine
Qualifikation vorgeschaltet werden, und zwar so, dass die Zahl der
Qualifikanten und die der direkt qualifizierten Nennungen
zusammen die erforderliche Anzahl ergeben.
3.6.1.2 Freilose müssen möglichst gleichmäßig über die gesamte erste Runde
verteilt werden. Dabei sind Freilose zunächst den Gesetzten – in der
Reihenfolge, wie gesetzt wurde – zu geben.
3.6.1.3 Qualifikanten müssen möglichst gleichmäßig in den Hälften, Viertel,
Achtel oder Sechzehntel gelost werden.
+
&
#
1

3.6.2.1 Innerhalb eines Wettbewerbs sind die Nennungen mit den höchsten
Ranglistenplätzen zu setzen, damit sie erst in den abschließenden
Runden aufeinandertreffen.
3.6.2.2 Die Zahl der zu Setzenden darf die Zahl der Nennungen in der ersten
Hauptrunde des Wettbewerbs nicht übersteigen.
3.6.2.3 Die an Nr.1 zu setzende Nennung wird auf den obersten Platz der
ersten, die an Nr. 2 zu setzende Nennung wird auf den untersten Platz
der zweiten Hälfte gesetzt; alle anderen zu setzenden Nennungen
werden jedoch wie folgt auf die bestimmte Plätze des Rasters gelost:
3.6.2.3.1 die als Nr. 3 und Nr. 4 zu setzenden Nennungen werden auf den
untersten Platz der ersten und den obersten Platz der zweiten
Hälfte des Rasters gelost;
3.6.2.3.2 die als Nr. 5 bis 8 zu setzenden Nennungen werden auf die
untersten Plätze der ungeraden sowie auf die obersten Plätze der
geraden Viertel gelost;
3.6.2.3.3 die als Nr. 9 bis 16 zu setzenden Nennungen werden auf die
untersten Plätze der ungeraden sowie auf die obersten Plätze der
geraden Achtel gelost;
3.6.2.3.4 die als Nr. 17 bis 32 zu setzenden Nennungen werden auf die
untersten Plätze der ungeraden sowie auf die obersten Plätze der
geraden Sechzehntel gelost.
28
3.6.2.4 In einem Mannschaftswettbewerb nach dem K.O. – System hat nur die
jeweils am höchsten eingestufte Mannschaft eines Verbandes Anspruch
auf Setzen nach der Rangliste.
3.6.2.5 Das Setzen nach der Rangliste basiert auf der letzten von der ITTF
veröffentlichten Rangliste.
3.6.2.5.1 Kommen alle zu setzenden Nennungen aus Verbänden des
gleichen Kontinentalverbandes, so ist dessen zuletzt veröffentlichte
Rangliste vorrangig.
3.6.2.5.2 Kommen alle zu setzenden Nennungen aus dem gleichen
Verband, so ist dessen zuletzt veröffentlichte Rangliste vorrangig.
+
&
# 0


'

3.6.3.1 Nennungen aus dem gleichen Verband sind, soweit möglich, so voneinander
zu trennen, dass sie erst in den abschließenden Runden des
Wettbewerbs aufeinander treffen.
3.6.3.2 Ein Verband muss seine gemeldeten Spieler und Paare der Spielstärke
nach aufführen. Etwaige Spieler der zum Setzen verwendeten Rangliste
sind, in der Reihenfolge dieser Liste, zuerst aufzuführen.
3.6.3.3 Die als Nr. 1 und 2 aufgeführten Nennungen werden in verschiedene
Hälften, die an Nr. 3 und 4 aufgeführten werden in andere Viertel als die
ersten beiden gelost.
3.6.3.4 Die von 5 bis 8 aufgeführten Nennungen werden so gleichmäßig wie
möglich in andere Achtel als die ersten vier gelost.
3.6.3.5 Die von 9 bis 16 aufgeführten Nennungen werden so gleichmäßig wie
möglich in andere Sechzehntel als die höher eingestufter Spieler oder
Paare gelost und so weiter, bis alle Nennungen verteilt sind.
3.6.3.6 Ein aus Spielern verschiedener Verbände gebildetes Herren- oder
Damendoppel wird für den Verband berücksichtigt, dem der in der Weltrangliste
oder – falls keiner der beiden Spieler darin geführt wird – in der
entsprechenden Erdteilrangliste höher eingestufte Spieler angehört. Ist
keiner der beiden Spieler in einer solchen Liste aufgeführt, wird die
Paarung für den Verband berücksichtigt, dessen Mannschaft in der
entsprechenden Weltrangliste für Mannschaften höher eingestuft ist.
3.6.3.7 Ein Gemischtes Doppel aus Spielern verschiedener Verbände wird für
den Verband berücksichtigt, dem der Herr angehört.
3.6.3.8 In einem Qualifikationswettbewerb werden die Nennungen eines
Verbandes - bis zur Zahl der Qualifikationsgruppen - in getrennte
Gruppen eingelost, und zwar so, dass die Qualifikanten soweit wie
möglich nach den Grundsätzen unter 3.6.3.3-5 voneinander getrennt
werden.
3.6.3.9 Ein Verband kann Spieler unter seiner Zuständigkeit für beliebige
Einzelkonkurrenzen nominieren, für die sie qualifiziert sind. Ist jedoch
ein Spieler berechtigt, einen anderen Verband zu vertreten, so kann er
sich von diesem nominieren lassen.
29
+ 2


3.6.4.1 Eine bereits fertige Auslosung kann nur mit Zustimmung der verantwortlichen
Turnierleitung und gegebenenfalls mit dem Einverständnis
der Vertreter der direkt betroffenen Verbände geändert werden.
3.6.4.2 Die Auslosung darf nur geändert werden, um Irrtümer und echte
Missverständnisse bei der Übermittlung und Annahme einer Meldung zu
korrigieren, um eine deutliche Unausgewogenheit zu beseitigen (siehe
3.6.5), oder um zusätzliche Spieler oder Paare einzufügen (siehe 3.6.6).
3.6.4.3 Abgesehen von notwendigen Streichungen, darf die Auslosung nach
Spielbeginn in dem betreffenden Wettbewerb nicht geändert werden;
ein Qualifikationswettbewerb kann im Sinne dieser Bestimmung als
separate Konkurrenz angesehen werden.
3.6.4.4 Außer im Falle seiner Disqualifikation darf ein Spieler nur mit seinem
Einverständnis aus der Auslosung gestrichen werden. Diese Einwilligung
muss entweder der Spieler, falls er anwesend ist, persönlich
geben oder sein bevollmächtigter Vertreter, wenn er selbst abwesend
ist.
3.6.4.5 Keine Änderung darf bei einem Doppel erfolgen, wenn beide Partner
anwesend und spielfähig sind. Verletzung, Krankheit oder Abwesenheit
eines Partners können dagegen als rechtfertigende Gründe für eine
Änderung akzeptiert werden.
+ 3
(
3.6.5.1 Abgesehen von den Ausnahmen unter 3.6.4.2, 3.6.4.5 und 3.6.5.2 darf
ein Spieler nicht von einem Platz der Auslosung auf einen anderen
umgesetzt werden. Falls aus irgendeinem Grund die Auslosung zu
unausgewogen ist, muss der Wettbewerb, falls irgend möglich, völlig
neu ausgelost werden.
3.6.5.2 Beruht die Unausgewogenheit auf dem Ausfall mehrerer gesetzter Spieler
oder Paare im selben Abschnitt des Rasters, so kann ausnahmsweise
wie folgt verfahren werden: Die verbleibenden gesetzten Spieler
oder Paare werden nach ihrer Rangfolge neu nummeriert und, soweit
möglich, neu auf die Setzungsplätze gelost, wobei, soweit durchführbar,
die Erfordernisse des Setzens nach Aufstellung der Verbände zu
berücksichtigen sind.
+ + 3 # ' #
0
.( 3


3.6.6.1 Nach Ermessen der verantwortlichen Turnierleitung und mit Zustimmung
des Oberschiedsrichters können Spieler, die zunächst nicht in der
Auslosung enthalten sind, nachträglich aufgenommen werden.
3.6.6.2 Zuerst werden auf etwaige freie Setzungsplätze in Rangfolge die stärksten
neuen Spieler oder Paare gelost. Alle weiteren Spieler oder Paare
sind auf die durch Ausfall oder Disqualifikation freigewordenen Plätze zu
losen, danach auf Freilose (außer solchen gegenüber von gesetzten
Spielern oder Paaren).
3.6.6.3 Spieler oder Paare, die bei einer Aufnahme in die ursprüngliche Auslosung
nach der Rangliste gesetzt worden wären, dürfen nur auf freie
Setzungsplätze gelost werden.
30
*3 , () 4) , %/
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4 ,

#
3.7.1.1 Sofern die Satzung beachtet wird, kann jeder Verband offene,
beschränkte oder Einladungsturniere in seinem Gebiet durchführen und
genehmigen oder Länderkämpfe veranstalten.
3.7.1.2 Ein Verband kann in jeder Saison ein von ihm durchgeführtes offenes
Erwachsenen-, Jugend- und Seniorenturnier als seine Offenen Internationalen
Meisterschaften der Erwachsenen bzw. der Jugend bzw. der
Senioren benennen. Ein Spieler darf an solchen Meisterschaften nur mit
Erlaubnis seines Verbandes teilnehmen, die jedoch nicht ohne triftige
Gründe verweigert werden darf.
3.7.1.3 An einem beschränkten oder Einladungsturnier dürfen Spieler nur mit
Zustimmung ihrer Verbände teilnehmen, es sei denn, die ITTF oder –
wenn alle Spieler vom gleichen Erdteil kommen – der zuständige
Kontinentalverband hat eine generelle Zustimmung erteilt.
3.7.1.4 Von ihrem Verband gesperrte Spieler dürfen nicht an internationalen
Veranstaltungen teilnehmen.
3.7.1.5 Welttitel dürfen für eine Veranstaltung nur mit Erlaubnis der ITTF,
Erdteiltitel nur mit Erlaubnis des zuständigen Kontinentalverbandes
verwendet werden.
4


3.7.2.1 Vertreter aller Verbände, deren Spieler an einer Offenen Internationalen
Meisterschaft teilnehmen, dürfen bei der Auslosung anwesend sein. Sie
müssen bei allen Änderungen der Auslosung oder Protestentscheiden,
die ihre Spieler direkt betreffen könnten, gehört werden.
3.7.2.2 Ein Gastverband ist berechtigt, mindestens einen Vertreter für die
Turnierleitung eines Länderkampfes zu bennenen, an dem er teilnimmt.
4


3.7.3.1 Meldeformulare für Offene Internationale Meisterschaften sind allen Verbänden
spätestens zwei Kalendermonate vor Veranstaltungsbeginn und
spätestens einen Kalendermonat vor Meldeschluss zuzuschicken.
3.7.3.2 Alle Meldungen der Verbände für offene Turniere müssen akzeptiert
werden. Der ausrichtende Verband ist jedoch berechtigt, Spieler an
Qualifikationsrunden teilnehmen zu lassen. Bei der Entscheidung dieser
Zuweisung muss der ausrichtende Verband die einschlägigen Ranglisten
der ITTF und der Kontinentalverbände sowie die spielstärkemäßige
Aufstellung der Nennungen durch den betreffenden Verband
berücksichtigen.
31
4 5(
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3.7.4.1 Offene Internationale Meisterschaften müssen folgende Konkurrenzen
umfassen: Herreneinzel, Dameneinzel, Herrendoppel und Damendoppel.
Darüber hinaus können ausgetragen werden: Gemischtes
Doppel sowie internationale Mannschaftswettbewerbe für Mannschaften,
die Verbände vertreten.
3.7.4.2 Bei Welttitelwettbewerben müssen die Spieler in Junioren-, Jugend- und
Schülerkonkurrenzen am 31. Dezember unmittelbar vor Beginn des
Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, unter 21 bzw.
unter 18 bzw. unter 15 Jahre alt sein. Für die entsprechenden
Konkurrenzen anderer Veranstaltungen werden diese Altersgrenzen
empfohlen.
3.7.4.3 Es wird empfohlen, Mannschaftskämpfe bei Offenen Internationalen
Meisterschaften in einem der in 3.7.6 aufgeführten Systeme auszutragen;
das jeweilige System ist im Meldeformular anzugeben.
3.7.4.4 Die Hauptrunden der Einzel- und Doppelkonkurrenzen werden nach
dem K.O. - System gespielt. Mannschaftswettbewerbe und Qualifikationsrunden
für Einzel und Doppel können jedoch entweder nach dem
K.O. - oder nach dem Gruppensystem ausgetragen werden.
4 6





3.7.5.1 In einem Gruppenwettbewerb spielt jedes Mitglied der Gruppe gegen
jedes andere. Für den Sieg gibt es 2, für eine Niederlage in einem
ausgetragenen Spiel 1 und für eine Niederlage in einem nicht ausgetragenen
oder abgebrochenen Spiel 0 Punkte. Die Rangfolge wird
zunächst durch die Zahl der erreichten Punkte bestimmt.
3.7.5.2 Haben zwei oder mehr Gruppenmitglieder die gleiche Anzahl von
Punkten errungen, so entscheidet über ihre Platzierung untereinander in
dieser Reihenfolge: die Punktzahl, dann das Spiel- (in einem Mannschaftswettbewerb),
das Satz- und schließlich das Ballverhältnis. Dabei
werden nur die Spiele der betroffenen Mannschaften untereinander
berücksichtigt.
3.7.5.3 Wenn in irgendeiner Phase der Berechnungen die Position von Gruppenmitgliedern
bestimmt wurde, während andere noch gleich sind, so
werden die Ergebnisse der Spiele dieser Mitglieder für alle weiteren
nach 3.7.5.1 und 3.7.5.2 erforderlichen Berechnungen nicht mehr
berücksichtigt.
3.7.5.4 Ist es nicht möglich, bei Gleichstand die Platzierung nach 3.7.5.1 - 3 zu
bestimmen, so wird sie durch das Los entschieden.
32
3.7.5.5 In den Qualifikationsstufen bei Welt- und Olympischen Titelwettbewerben
sowie Offenen Internationalen Meisterschaften werden die Spieler
in Gruppen gelost und in absteigender Ordnung ihrer aktuellen
Weltranglistenplätze in Gruppenpositionen eingewiesen. Dabei ist die
Trennung nach Verbänden soweit wie möglich zu beachten.
3.7.5.6 Sofern nicht von der Jury anders festgelegt, findet das letzte Spiel in der
Gruppe zwischen den Spielern mit den Platzziffern 1 und 2 statt, wenn
sich 1 Spieler qualifiziert. Bei 2 Qualifikanten tragen die Nummern 2 und
3 das letzte Spiel aus, usw.
4 + # 0
7


3.7.6.1 3 Gewinnspiele (5 Einzel)
3.7.6.1.1 Eine Mannschaft besteht aus 3 Spielern.
3.7.6.1.2 Die Spielreihenfolge lautet:
A-X, B-Y, C-Z, A-Y, B-X.
3.7.6.2 3 Gewinnspiele (4 Einzel und 1 Doppel)
3.7.6.2.1 Eine Mannschaft besteht aus 2, 3 oder 4 Spielern.
3.7.6.2.2 Die Spielreihenfolge lautet:
A-X, B-Y, Doppel, A-Y, B-X.
3.7.6.3 4 Gewinnspiele (6 Einzel und 1 Doppel)
3.7.6.3.1 Eine Mannschaft besteht aus 3, 4 oder 5 Spielern.
3.7.6.3.2 Die Spielreihenfolge lautet:
A-Y, B-X, C-Z, Doppel, A-X, C-Y, B-Z.
3.7.6.4 5 Gewinnspiele (9 Einzel)
3.7.6.4.1 Eine Mannschaft besteht aus 3 Spielern.
3.7.6.4.2 Die Spielreihenfolge lautet:
A-X, B-Y, C-Z, B-X, A-Z, C-Y, B-Z, C-X, A-Y.
33
4 4
0

# 0 ' 0

3.7.7.1 Alle Spieler werden aus denen ausgewählt, die für den Wettbewerb
gemeldet wurden.
3.7.7.2 Vor einem Kampf wird das recht, A, B, C oder X, Y, Z zu wählen, durch
Los entschieden. Dann geben die Kapitäne dem Oberschiedsrichter
oder seinem Vertreter ihre Mannschaftsaufstellung bekannt und fügen
dem Namen jedes Einzelspielers den betreffenden Buchstaben hinzu.
3.7.7.3 Die Doppelpaarungen brauchen erst nach Ende des unmittelbar vorausgehenden
Einzels benannt zu werden.
3.7.7.4 Ein Spieler, der mehrere Spiele hintereinander bestreiten muss, kann
eine Pause von bis zu 5 Minuten zwischen solchen Spielen verlangen.
3.7.7.5 Ein Mannschaftskampf ist beendet, wenn eine Mannschaft den Siegpunkt
(= die Mehrheit der möglichen Spiele) errungen hat.
4 8 )


3.7.8.1 Der ausrichtende Verband muss dem ITTF-Sekretariat und dem Sekretär
des betreffenden Erdteilverbandes so bald wie möglich nach Ende
der Veranstaltung, jedoch spätestens 7 Tage danach, die detaillierten
Ergebnisse (einschließlich der genauen Satzresultate) zuschicken von:
Länderkämpfen, sämtlichen Runden von Erdteil- und Offenen Internationalen
Meisterschaften sowie von den Schlussrunden Nationaler
Meisterschaften.
4 -



3.7.9.1 Die Fernsehübertragung von Veranstaltungen außer Welt-, Erdteil- oder
Olympischen Titelwettbewerben darf nur mit Zustimmung des
Verbandes ausgestrahlt werden, in dessen Gebiet die Sendung
gemacht wurde.
3.7.9.2 Die Teilnahme an einer internationalen Veranstaltung bedeutet automatisches
Einverständnis des für die ausländischen Spieler zuständigen
Verbands mit der Fernsehübertragung dieser Veranstaltung. Bei Welt-,
Erdteil- oder Olympischen Titelwettbewerben wird dieses Einverständnis
für alle Live- und aufgezeichneten Sendungen während der Meisterschaften
und innerhalb eines Kalendermonats danach vorausgesetzt.
34
*6 / '7 ! () ,
3.8.1 Die folgenden Bestimmungen gelten bei Welt-, Erdteil- und Olympischen
Titelwettbewerben sowie für Mannschaftswettbewerbe bei Offenen
Internationalen Meisterschaften.
3.8.2 Ein Spieler darf einen Verband nur dann vertreten, wenn er Staatsbürger
des Landes ist, in dem dieser Verband zuständig ist. " +
Ein Spieler, der am 31.08.1997 nach Geburt oder Wohnsitz berechtigt
war, einen Verband zu vertreten, dessen Staatsbürgerschaft er nicht
besaß, kann diese Spielberechtigung behalten.
3.8.2.1 Ein Spieler, der gleichzeitig mehr als eine Staatsbürgerschaft besitzt,
kann wählen, welchen der betreffenden Verbände er vertreten will.
3.8.2.2 Haben Spieler mehrerer Verbände dieselbe Staatsbürgerschaft, so kann
jeder der Verbände seine eigenen Zusatzbestimmungen zur Spielberechtigung
erlassen.
3.8.3 Ein Spieler darf innerhalb von 3 Jahren nicht verschiedene Verbände
vertreten.
3.8.4 Ein Spieler gilt bereits dann als Repräsentativspieler eines Verbandes,
wenn er nominiert wird und die Nominierung annimmt, unabhängig
davon, ob er tatsächlich spielt oder nicht. Als Datum der Vertretung gilt
das der Nominierung oder das des tatsächlichen Spielens, je nachdem,
was später liegt.
3.8.5 Auf Verlangen des Oberschiedsrichters muss ein Spieler oder sein
Verband die Spielberechtigung dokumentarisch nachweisen.
3.8.6 Ein Verband darf sich von einem Spieler vertreten lassen, der dazu
berechtigt, aber im Gebiet eines anderen Verbands ansässig ist.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Spieler von dem letztgenannten
Verband weder gesperrt noch ausgeschlossen wurde.
3.8.7 Einsprüche in Fragen der Spielberechtigung werden an das ), -

(Vorstand) verwiesen. Dessen Entscheidung ist endgültig.